Gemäß § 4 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen.
Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.
Name der verantwortlichen Stelle
Wohnbau GmbH
für alle Gesellschaften des Konzerns
Amtsgericht München
Handelsregisternummer HRB 7684
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Jens Bräutigam
Dipl.-Kfm. Matthias Schweizer
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Dierk Ernst
Leiter der Datenverarbeitung
Peter Horn
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Philosophenring 2
53177 Bonn
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Errichtung, Erschließung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie aller mit dem Geschäftszweck zusammenhängenden Nebentätigkeiten.
Die Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung personenbezogener Daten für eigene Zwecke sowie im Auftrag und Namen der Konzerngesellschaften erfolgt auf der Grundlage von Dienstleistungsvereinbarungen.
Betroffene Personengruppen
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind:
- Kunden, Mieter, Interessenten, Bürgschaftsgeber
- Mitarbeiter, Außendienstmitarbeiter, Bewerber
- Geschädigte, Anspruchsteller
- Lieferanten, Dienstleister
- Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen
Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten, z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden.
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind, z.B. Personalverwaltung, technische Hausbewirtschaftung, Eigentümerverwaltung, Buchhaltung, Grundbesitz, Versicherungsbetrieb, Schadenabwicklung, Einkauf, Marketing, Vertrieb.
Externe Auftragnehmer entsprechend den Vorschriften des § 11 BDSG. Weitere externe Stellen, wie z.B. Kreditinstitute, Lieferanten, Handwerker, Makler im Rahmen der Geschäftstätigkeit sowie berufliche Verbände.
Regelfristen für die Löschung von Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden entsprechende Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, sobald diese nicht mehr für die Erfüllung des Geschäftszweckes erforderlich sind.
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist nicht geplant.

